Neben den Altersbeschränkungen (Ausbildung ab 14 Jahren, Erteilung des Luftfahrerscheines SPL mit 16, die Erweiterung für Motorsegler mit 17 Jahren) sollten Sie auch
eine Bescheinigung (Tauglichkeitszeugniss) eines Fliegerarztes ihrer Luftfahrtüchtigkeit besitzen. Es ist ratsam sich die Tauglichkeit vor der Anmeldung attestieren zu lassen.
Ausbildung
zum Segelflugzeug- und Motorsegelflugzeugpiloten
Voraussetzungen
Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer (SPL)
Die praktische Segelflugausbildung erfolgt entweder mit dem Motorsegler oder auf einem der beiden zweisitzigen Segelflugzeuge. Nach etwa 50 bis 100 Starts gemeinsam mit
dem Fluglehrer folgen die ersten Alleinflüge mit einem der zweisitzigen Segelflugzeuge. Es folgen die Umschulung auf den Einsitzer und die Kunststofflugzeuge.
Die theoretische Ausbildung für die Prüfung findet in der Winterzeit mit unseren Piloten und Ausbildern statt. Der Stoff gliedert sich in sieben Teile.
Die Prüfung der Kentniss der Theorie wird beim Luftfahrtamt abgelegt.
Nach bestandener Theorieprüfung beweist der künftige Pilot sein Können mit einem Streckenflug über 50km.
Abgeschlossen wird die Flugausbildung mit der praktischen Prüfung durch einen behördlichen Prüfer.
Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber des SPL
Anschließend an den Erwerb des SPL kann eine Erweiterung der Lizenz für Reisemotorsegler erfolgen. Reisemotorsegler sind eigenstartfähige Motorsegler, die über ein
festeingebauten Motor und einem starren Propeller verfügen. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens zehn Flugstunden, davon mehr als 20 Alleinflüge.
Zusätzlich erfolgt eine besonders auf den Betrieb und die Wartung des Motors erweiterte Theorieprüfung.
